„Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit“ - neue Studie des SVR
Die Zahl der in Deutschland lebenden Personen ohne oder mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit ist in den letzten Jahren, insbesondere seit 2014, stark gestiegen. Trotz dieses Trends ist das Wissen über diese Gruppen begrenzt. In Deutschland sind die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts befassten Behörden für die Feststellung von Staatenlosigkeit wichtige Akteure. Ihr Handeln bestimmt die Rechtsstellung und die Lebenspraxis von Staatenlosen bzw. von Menschen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Über die Entscheidungspraxis deutscher Ausländerbehörden im Kontext von Staatenlosigkeit gibt es bislang jedoch keine systematischen Erkenntnisse.
Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, wie die Feststellung von Staatenlosigkeit in der behördlichen Praxis erfolgt, wer für die Behörden wann als staatenlos gilt, welche Ermessensspielräume es dabei gibt und welche Herausforderungen bestehen. Die Studie gibt entsprechende Handlungsempfehlungen für die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen lauten:
1. Die Klärung von Staatenlosigkeit ist rechtlich und verfahrenstechnisch komplex und es mangelt an einem etablierten und bewährten Feststellungsverfahren.
2. Die Verwaltungspraxis ist entsprechend heterogen: Behörden stellen unterschiedliche Ansprüche an die Mitwirkung der Betroffenen und definieren die Grenzen der Zumutbarkeit uneinheitlich.
3. Um die Situation von Personen ohne Staatsangehörigkeit in Deutschland zu verbessern, müssen gesetzliche und verwaltungsrechtliche Regelungen angepasst werden.
4. Vordringlich ist zudem die Entwicklung eines Regelverfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit, das möglichst zentral (z. B. auf Bundes- oder Landesebene) durchgeführt wird.
Die Studie „Kein Pass. Nirgends? Politische, rechtliche und verwaltungspraktische Ansätze im Umgang mit Staatenlosigkeit“ gibt es hier.
Das Berliner ABC rund um die Themen, Flucht, Ankommen und Bleiben - Abkürzungen, Bedeutungen und mehr
Was ist eigentlich eine MUF und was wird daraus, wenn man die Reihenfolge der Buchstaben in UMF verändert? Und was bitteschön bedeuten EASY, LEA und RLC?
Beim Hören und Lesen solcher Abkürzungen stehen einige Akteure, vor allem die, die neu in der Arbeit mit und für Geflüchtete sind, bisweilen vor einem Rätsel. Um dem abzuhelfen, haben wir diese Übersicht zusammengestellt, in der diese und weitere Begriffe erklärt werden.
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr bitten wir zur Ergänzung um weitere Hinweise und Informationen.
Informationen zum Berlinpass "Bildung und Teilhabe" (BuT) in leichter Sprache
Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf hat einen neuen Flyer erstellt, mit dem in leichter Sprache über die BuT-Leistungen und andere Unterstützungsleistungen ohne den Berlinpass informiert wird. Den Flyer haben wir als Anlage beigefügt.
Weitere Informationen zum BuT finden Sie unter: https://www.berlin.de/laf/leistungen/bildung/
Culture&Future - Gemeinsam die Zukunft entdecken
Der Migrationsbeauftragte (MiBe) und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf laden herzlich zu „Culture & Future - Gemeinsam die Zukunft entdecken“ ein.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, zugewanderte Menschen ab einem Sprachlevel von B1 vielfältige Angebote vor Ort anzubieten, um den Eintritt in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Wann? 14. Februar 2024 von 10:00-14:00 Uhr
Wo? Bürgersaal Zehlendorf, Teltower Damm 18, 14169 Berlin
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos finden SIe unter diesem Flyer.
Asylverfahrensberatung der DRK Berlin Südwest
Das DRK Berlin Südwest bietet kostenlose Beratungen zum Thema Asylverfahren an. Die Beratung kann in diesen Sprachen stattfinden: Deutsch, englisch und arabisch. Die Kontaktdaten sind diesem Flyer zu entnehmen.
Praktische Hilfe beim Chancen-Aufenthaltsrecht
Zum Thema Chancen-Aufenthaltsrecht empfehlen wir dier Broschüre "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis - Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration". Sie wurde von Kirsten Eichler, Mitarbeiterin beim „Projekt Q – Qualifizierung der Flüchtlingsberatung“ der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA), verfasst. Sie sich insbesondere an Beraterinnen und Berater richtet, um sie bei Fragen zum Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu unterstützen.
Die Broschüre ist entsprechend praxisnah gestaltet und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG.
Die 33 Seiten umfassende Broschüre ist als Anlage beigefügt und kann auch unter dem Link heruntergeladen werden.
Familienzusammenführung nach Deutschland
Es gibt von der Ende 2022 erschienenen, deutschsprachigen Broschüre "Familienzusammenführung nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung" nun auch eine englischsprachige Übersetzung gibt, die über den Link aufgerufen werden kann.
Aktuelle Datenüberblick mit sechs Grafiken zu Flucht und Migration
Bis zum Anschlag gefüllte Boote, unübersichtliche Menschenreihen an Anlegestellen, überfüllte Auffanglager: Das sind die Bilder von der Mittelmeerinsel Lampedusa, die die Debatte um Flucht und Migration in Deutschland aufgeheizt haben und die Rufe nach Begrenzung des Rechts auf Asyl lauter werden ließen. Experten dagegen warnen vor politischen Einschätzungen nur auf der Grundlage dramatischer Szenen. "Es ist irreführend, dass wir alle nach Lampedusa schauen", sagt etwa der Direktor des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM), Herbert Brücker in einem aktuellen Beitrag bei rbb|24: "Nur zwölf Prozent der Asylanträge, die in Deutschland gestellt werden, entfallen auf Menschen aus Afrika."
Den vollständigen Beitrag von Efthymis Angeloudis und Götz Gringmuth-Dallmer einschließlich Grafiken u.a. zu den Erstanträgen auf Asyl in Deutschland im Zeitraum von 2013 bis Oktober 2023, den Erstanträgen auf Asyl in Berlin und Brandenburg in den Jahren 2015 bis Oktober 2023, zu den Hauptstaatsangehörigkeiten der Erstanträge im Zeitraum Januar bis Oktober 2023 sowie zu den Geflüchteten aus der Ukraine und deren Verteilung in Deutschland gibt es unter diesem Link.
Atlas der Migration gibt Aufschlüsse über Migrationsgründe
Die wenigsten Menschen migrieren freiwillig. Der Klimawandel mit seinen verheerenden Folgen zwingt immer öfter Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Aber auch die Suche nach Arbeit und einem besseren Einkommen veranlasst Menschen, sich auf den Weg zu machen. Migration hat viele Realitäten. Mit dem zweiten "Atlas der Migration" hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung jetzt eine komplett neue Ausgabe mit zahlreichen aktuellen Texten und Themen vorgelegt. Neben Länderbeispielen und einem Schwerpunkt auf Arbeitsmigration und Pflege geht es darin auch um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Mehr dazu unter dem Link.
Zusätzlich gibt es den Atlas auch kostenlos in gedruckter Form. Bestellungen bitte über: https://www.bestellung.rosalux.de/Atlas-der-Migration-2-0-2022-p508115279
Sprechstunde Familienkasse Berlin-Brandenburg ab Mitte November
ab dem 15.11.2022 bietet die Familienkasse Berlin-Brandenburg einmal im Monat eine Sprechstunde im Familienbüro des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf an. Dabei können Fragen zu Kindergeld und Kindergeldzuschlag besprochen und Anträge gestellt werden.
Zahlen des Bundesinnenministeriums: Wieder mehr Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte
In Deutschland nimmt die Zahl der auf Flüchtlingsunterkünfte verübten Anschläge wieder zu. Seit Jahresbeginn bis Ende September wurden bundesweit 65 Anschläge registriert - und damit fast so viele wie im gesamten Vorjahr 2021. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" und beruft sich dabei auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei.
Im vergangenen Jahr wurden demnach 70 solcher Attacken von Behörden erfasst, heißt es in dem Bericht. Seit 2015 verzeichnet das Bundesinnenministerium bei Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte aber einen rückläufigen Trend: Lag deren Zahl damals noch bei etwas mehr als 1000, waren es im Jahr 2017 rund 280 Anschläge. 2020 wurden noch 84 Delikte erfasst.
Flüchtlingsrat Berlin und Pro Asyl über Asylbewerberleistungsgesetz
Flüchtlingsrat Berlin und Pro Asyl legen umfassende Analyse zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor und fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz
Anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes hat Pro Asyl gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin die umfassende Analyse „Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete. Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz“ vor.gelegt Darin werden im Detail Historie und Zielsetzung des Gesetzes sowie die Methodik zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze (künftig „Bürgergeld“ genannt) und der Leistungssätze des AsylbLG untersucht. Besonders problematisch tritt dabei das angeblich geringere Existenzminimum geflüchteter Menschen nach dem AsylbLG zutage. Bei der scheinbar objektiven empirischen „Bedarfsermittlung“ zeigen sich gravierende Mängel. Sehr viele Bedarfe von Asylsuchenden lässt der Gesetzgeber ohne nachvollziehbare Begründung einfach unter den Tisch fallen. Die Analyse finden Sie hier: https://t1p.de/whtmb
Einbürgerungsgesetz: Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Reformpläne und warnt vor Stimmungsmache
Migrantinnen und Migranten sollen zukünftig nach fünf statt acht Jahren deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden können - bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei. Außerdem soll die Einbürgerung nicht mehr am Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit scheitern. Der Paritätische Gesamtverband, bei dem zahlreiche Organisationen von Migrantinnen und Migranten Mitglied sind, begrüßt die Reformpläne der Bundesregierung ausdrücklich: "Eine leichtere Einbürgerung ist auch ein Zeichen von Respekt vor den Migrantinnen und Migranten, die ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind", findet Harald Löhlein, Leiter der Abteilung Migration und Internationale Kooperation beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Daher begrüße der Verband die Reform des Einbürgerungsrechts , die sich mit langjährigen Forderungen des Verbandes deckt.
Gleichzeitig warnt Löhlein mit Blick auf die Union, dieses Thema für fremdenfeindliche Ressentiments zu missbrauchen: "Die Kritik der Opposition darf keinesfalls auf den Rücken der Menschenausgetragen werden und überkommene Vorurteile wieder beleben." Darüber hinaus betont Harald Löhlein, dass es bei der Reform nicht bleiben darf und regte strukturelle Verbesserungen an. "Integration funktioniert nur in einer guten Organisationsstruktur. Auch die Einbürgerungsbehörden müssen gut ausgestattet sein, um Anfragen zügig bearbeiten zu können. Hier sehen wir Nachholbedarf", so Löhlein weiter.
Verfassungsgericht zu existenzsichernden Leistungen
In seinem nun veröffentlichten Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelung, wonach in Sammelunterkünften lebende Asylbewerber zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen bekommen als in Wohnungen lebende Flüchtlinge gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstößt.
Mehr dazu unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html
Info-Grafik über Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten
ARRIVO BERLIN veröffentlichte folgende Info-Grafik über Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und die entsprechenden Zuständigkeiten und Angebote in Berlin.
Print-Exemplare der Info-Grafik im A2-Format können per E-Mail an info@arrivo-servicebuero.de mit Angabe der gewünschten Anzahl bestellt werden.