Sieben-Punkte-Plan für eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik – PRO ASYL fordert Kehrtwende!
Zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen präsentiert PRO ASYL einen Sieben-Punkte-Plan für eine menschenrechtsbasierte Asylpolitik. Er stellt eine alternative Agenda zu den kursierenden menschenfeindlichen Punkte-Plänen der vergangenen Wochen und den Ergebnissen der Sondierungsgespräche dar.
Die Sondierungsergebnisse von CDU und SPD sind ein Schlag ins Gesicht all jener, die für Menschenrechte kämpfen. Flucht und Asyl werden als "Problem" deklariert. Kein Wort mehr zur Verpflichtung, Verfolgten Schutz zu gewähren. Stattdessen: Abschottung, Zurückweisungen an den Grenzen, die Aussetzung des Familiennachzugs. Diese Politik ist nicht nur unmenschlich – sie verletzt Völkerrecht und Grundwerte.
"Die neue Bundesregierung muss entschlossen gegen die Aushöhlung der Menschenrechte vorgehen. Nötig ist eine Politik, die den Schutz Geflüchteter in den Mittelpunkt stellt und den Rechtsstaat verteidigt. Wir fordern eine klare Kehrtwende: weg von Abschottung, hin zu Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und besonnener Politik!", sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Sieben-Punkte-Plan von PRO ASYL: rechtskonform, menschenrechtsbasiert und zukunftsfähig!
PRO ASYL setzt mit seinem Sieben-Punkte-Plan auf Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Solidarität und Rechtsstaat. PRO ASYL zeigt so, wie eine gerechte und zukunftsfähige Flüchtlingspolitik aussehen kann – und präsentiert damit einen Gegenentwurf zu den Plänen der alten und der kommenden Regierungsparteien, die auf Abschottung und Ausgrenzung setzen.
Den ausführlichen Sieben-Punkte-Plan gibt es unter: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Sieben-Punkte-Grundsatzpapier-PRO-ASYL-Maerz-2025.pdf
Gesegneter Ramadan voller Frieden, Gesundheit und innerer Ruhe!
Der Ramadan dauert in diesem Jahr vom 28. Februar bis zum 30. März. Nach islamischer Tradition beginnt der Ramadan, wenn die erste Neumondsichel (Hilal) nach dem Neumond sichtbar wird.
Muslime, die gesund sind und keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, sind ab der Pubertät dazu angehalten, während des Ramadans zu fasten. Kinder werden ermutigt, das Fasten in einem für sie geeigneten Umfang auszuprobieren. Bestimmte Personengruppen sind von der Fastenpflicht ausgenommen, darunter Kranke, Senioren, Reisende sowie Schwangere und Stillende.
Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang wird weder gegessen noch getrunken. Auch Genussmittel wie Zigaretten sind während dieser Zeit tabu. Im Gegensatz zum christlichen Fasten, bei dem oft nur auf bestimmte Lebensmittel verzichtet wird, betrifft das islamische Fasten alle Speisen und Getränke – auch Wasser.
Das Fasten wird nach Sonnenuntergang traditionell mit einer Dattel gebrochen. In vielen Familien versammelt sich die gesamte Verwandtschaft zum gemeinsamen Fastenbrechen, oft auch in der Moschee-Gemeinde. Was anschließend auf den Tisch kommt, bleibt jedem selbst überlassen. Dennoch wird empfohlen, auch am Abend und frühen Morgen maßvoll zu essen. Leichte Speisen sowie ungesüßte Getränke wie Wasser oder Tee sind besonders beliebt. Für viele steht jedoch weniger das Essen im Mittelpunkt als das gemeinsame Beisammensein und das Ritual des Fastenbrechens.
Zum Weltfrauentag am 8. März: Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung brauchen besseren Schutz vor Gewalt - Gemeinsame Presseerklärung von DaMigra, Frauenhauskoordinierung e.V. und PRO ASYL
Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 machen DaMigra, Frauenhauskoordinierung e.V. und PRO ASYL darauf aufmerksam, dass geflüchtete und migrantische Frauen immer noch in besonderer Weise mit Gewalt konfrontiert sind und strukturelle Hürden ihnen den Weg zu adäquater Hilfe verwehren. Deutschland muss die Istanbul-Konvention wirksam umsetzen und das Schutz- und Hilfesystem für Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung dringend verbessern.
Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung sind häufig mehrfacher Gewalt ausgesetzt: Sie erleben strukturelle Diskriminierung und sind sowohl rassistischen Übergriffen als auch geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt – sei es im öffentlichen Raum, in Unterkünften für Geflüchtete oder im häuslichen Umfeld. Dennoch unternimmt Deutschland nach wie vor nicht genug, um Frauen und Mädchen wirksam und umfassend vor Gewalt zu schützen.
Die Ehebestandszeit zwingt gewaltbetroffene Frauen, bis zu drei Jahre in der Ehe zu verbleiben, bevor sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Ein Härtefallantrag ist mit großen Hürden und unsicherem Ausgang verbunden. Zudem liegt eine hohe Beweislast bei den Betroffenen. Besonders psychische, wirtschaftliche oder digitale Gewalt wird von Behörden oft nicht anerkannt.
Dr. Delal Atmaca vom Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra erklärt: „Die Ehebestandszeit ist in der Praxis ein großes Problem. Gewaltausübende Partner nutzen die Vorschrift als Druckmittel und drohen der Frau im Fall der Trennung mit Abschiebung durch die Behörden. Vorgesehene Härtefallregelungen scheitern oft an der Behördenpraxis. Frauen und ihre Kinder verharren so oft viel zu lang in einer gefährlichen Situation.” Viele Frauen, die sich aus schwierigen Lebenssituationen befreien wollen, müssen erst ihren Lebensunterhalt selbst sichern, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Erschwerend hinzu kommen der Gender- und Migrations-Pay-Gap, prekäre Jobs und nicht anerkannte Abschlüsse. „Die Politik fordert Eigenständigkeit, hält Frauen aber strukturell in Abhängigkeit. Aufenthaltsrechtliche Sicherheit muss Vorrang haben – erst dann wird ökonomische Unabhängigkeit möglich.”
Geflüchtete Frauen unterliegen oft einer Wohnsitzauflage, die ihnen den Umzug verbietet. Sibylle Schreiber von Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) kritisiert: „Die Wohnsitzauflage verhindert oft, dass Frauen schnell und unbürokratisch in ein Frauenhaus aufgenommen werden können. Die vorhandene Härtefallregelung ist unzureichend. Zudem gibt es noch immer zu wenig Frauenhausplätze und für Sprachmittlung keine Finanzierung. Die durch das im Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz geplanten Verbesserungen sind sehr begrüßenswert – aber es wird noch Jahre dauern, bis sie flächendeckend in allen Bundesländern greifen. Das System außerhalb der Schutzhäuser, wie etwa die spezialisierte psychosoziale und psychologische Versorgung von Gewaltbetroffenen, ist unterfinanziert.”
Andrea Kothen von PRO ASYL kritisiert: „Die Wohnsituation geflüchteter Frauen ist vielerorts katastrophal und selbst strukturell gewaltvoll: Die Misere beginnt schon damit, dass sie, statt in Wohnungen leben zu können, über viele Monate und sogar Jahre in kasernenartige Massenunterkünfte gezwungen werden. Die Frauen leiden dort unter den beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, einer isolierten Lage, mangelnden Beschwerdestrukturen und sogar eklatanten Sicherheitsmängeln wie nicht abschließbaren Sanitärräumen. Es muss endlich flächendeckende und verbindliche Gewaltschutzstandards geben.”
Die 2024 erfolgte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes, wonach Geflüchtete nun drei Jahre statt wie zuvor 18 Monate von den normalen Gesundheitsleistungen der Krankenkassen ausgeschlossen bleiben, verschlimmert die Lage weiter. „Viele geflüchtete Frauen, auch solche mit gravierenden Gewalterfahrungen und Traumatisierungen, erhalten kaum Zugang zu medizinischer oder psychologischer Hilfe. Das ist nicht nur unzureichender Gewaltschutz – hier wird die Gesundheit und Zukunft der Frauen aufs Spiel gesetzt“, beklagt Andrea Kothen von PRO ASYL.
Wichtig für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Der Aufenhaltstatus ändert sich am 4. März 2025
Am 4. März 2025 ändert sich der Status der bei uns lebenden Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, deren Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG per Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2024 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401836) geregelt ist.
Über die Folgen für die Betroffenen informiert die im westfälischen Münster ansässige Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in einer umfangreichen Hilfestellung: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Drittstaatsangehoerige_Ukraine_2025.pdf
Ergänzend dazu verweist das Jobcenter auf diese Regelungnen:
1. Beim Einsatz von Förderleistungen kann bei Geflüchteten aus der Ukraine von einer positiven Prognose ohne weitere Prüfung des Aufenthaltstitels zumindest bis zum 4.März 2026 ausgegangen werden.
2. Die Befristung des Aufenthaltstitels schließt auch eine über das Ende des befristeten Aufenthaltstitels hinausgehende Förderung einer längerfristigen Maßnahme nicht grundsätzlich aus. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Die Entscheidung über eine sinnvolle und notwendige Förderung ist unter Beachtung von § 3 Absatz 3 SGB II bzw. § 7 SGB III (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) zu treffen und vom konkreten Einzelfall abhängig.
Läuft die Geltungsdauer während des vorgesehenen Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit (EGZ) aus, ist im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 20 Abs. 2 SGB X) zu prüfen, ob nach Ablauf eines befristeten Aufenthaltsrechts die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts besteht; beispielsweise auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels zur Berufsausbildung oder zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses.
Grundsätzlich ist ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel, insbesondere zu Erwerbs- oder Bildungszwecken zulässig. Im Falle des Arbeitsplatzverlustes ist eine Rückkehr in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG weiterhin möglich, solange die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz Anwendung findet und die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.
Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist rechtlich gleichzusetzen mit der Befristung jeglicher anderer Aufenthaltserlaubnisse (siehe Anhang: BMI-Länderschreiben vom 8. Oktober 2024).
3. Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Das Landesamt für Einwanderung hat das Verfahren zur Vergabe der Termine grundlegend geändert. Die bisherige Online-Terminvereinbarung wurde dauerhaft außer Betrieb genommen. Die Terminvergabe erfolgt über den Online-Antrag oder mittels Kontaktformular.
Das Landesamt für Einwanderung stellt den Großteil der Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für erste Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen, den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU oder Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. In Notfällen kann das Kontaktformular des zuständigen Referats genutzt werden.
Die Informationen zur Terminvergabe beim Landesamt für Einwanderung sind unter folgenden Link hinterlegt: https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren
IAB-Zuwanderungsmonitor Februar 2025
Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist nach Angaben des Ausländerzentralregisters im Januar 2025 um rund 800 Personen gegenüber Dezember 2024 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die ausländische Bevölkerung um 1,2 Prozent gewachsen. Die Zahl von Personen aus den EU-27 Staaten ist im Vorjahresvergleich um 1,3 Prozent gesunken.
Die Zahl von Personen aus den Asylherkunftsländern ist um 1,4 Prozent gestiegen, und die Zahl von ukrainischen Staatsangehörigen ist um 7,7 Prozent gestiegen.
Im laufenden Berichtsjahr 2025 sind nach Angaben des Ausländerzentralregisters im Januar rund 55.000 Personen zugezogen. Mit einem Anteil von rund 18 Prozent ist die Ukraine gemessen am Anteil der Zuzüge nach Staatsangehörigkeit das bedeutendste Herkunftsland. Rund 32 Prozent entfallen auf Staatsangehörige aus den 27 Mitgliedsstaaten der EU. Bei den Fortzügen entspricht der Anteil der EU-27-Staatsangehörigen 49 Prozent und ist damit höher als im Vorjahreszeitraum (45 %). Bei ukrainischen Staatsangehörigen beträgt der Anteil an den Fortzügen 11 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken (17 %). Bei Personen aus den Asylherkunftsländern liegt der Anteil an der Zuwanderung bei 14 Prozent und entspricht in etwa dem Anteil im Vorjahreszeitraum (17 %). Auch bei den Fortzügen ist der Anteil mit 5 Prozent
genauso hoch wie im Vorjahr (5 %).
Die vollständige Ausgabe des von Herbert Brücker, Andreas Hauptmann und Sekou Keita erstellten Zuwanderungsmonitors gibt es unter: https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_2502.pdf
Volles Haus beim Runden Tisch im Februar
Wer zu spät kam, hatte kaum noch Chancen auf einen Sitzplatz - auch beim vergangenen Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Steglitz-Zahlendorf war das Interesse an fachlichen Informationen und gegenseitigem Austausch wieder sehr groß.
Als besonderen Gast konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Frau Birgit Schröder begrüßen, die im Berliner Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) für die Unterbringung von geflüchteten Menschen im Bezirk zuständig ist.
Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf in Begleitgremium der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS) berufen
Seit Beginn des Jahres gehört das Willkommensbündnis für geflüchtete Menschen in Steglitz-Zehlendorf dem Begleitgremium der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS) an. Die BuBS ist eine von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eingerichtete Stelle, die für die Beschwerden und Anliegen von Menschen zuständig ist, die in landeseigenen Unterkünften untergebracht sind. Zusätzlich haben auch dort ehrenamtlich Tätige die Möglichkeit, Hinweise und Verbesserungsvorschläge einzureichen, beispielsweise bei Problemen mit dem Jobcenter, bei der Bearbeitungsdauer von Anträgen, mit der Ausstattung der Unterkunft oder bei Diskriminierung.
Träger der BuBs ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Mehr Informationen gibt es unter: https://www.bubs.berlin/
Runder Tisch Flüchtlingsarneit diskutiert die zukünftige Unterbringung von Geflüchteten in Steglitz-Zehlendorf
Wie steht es um die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Steglitz-Zehlendorf, was ist mit den vorhandenen Unterkünften und wo gibt es möglicherweise neue Unterbringungsmöglichkeiten?
Diese Fragen standen im Mittelpunkt des ersten Runden Tisches im neuen Jahr, zu dem sich auf Einladung des Willkommensbündisses jeden Monat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkünfte, von Wohlfahrtsverbänden, Stadtteilzentren und Projekten mit Vertreterinnen und Vertreter der fachlich zuständigen Behörden wie Bezirksamt, Jobcenter und Polizei zum gemeinsamen Informationsaustausch treffen.
Als Gast und Gesprächspartner konnten sie dabei mit Sascha Langenbach den Pressesprecher des Berliner Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) begrüßen.
Machtwechsel in Syrien: SVR fordert weiterhin Schutz für Geflüchtete
Vor dem Hintergrund des Machtwechsels in Syrien warnt der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) in einem aktuellen Pressestatement vor vorschnellen Rückkehrforderungen.
Zwar sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach §73 AsylG gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. „Das ist aber erst dann der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat und nicht mehr besteht, so dass den Rückkehrenden keine Gefahren mehr drohen. Das kann seriös derzeit niemand sagen, entsprechende Forderungen sind daher vor dem Hintergrund des beginnenden Wahlkampfes zu sehen“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Hans Vorländer.
Das vollständige Pressestatement gibt es unter: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2024/12/SVR-Presseinformation_Syrische-Fluechtlinge-brauchen-weiterhin-Schutz.pdf
Treffpunkt Medizin fördert die beruflichen Perspektiven von geflüchteten Menschen im Gesundheitsbereich
Auf Initiative des Willkommensbündisses Steglitz-Zehlendorf fand Ende November zum dritten Mal der Treffpunkt Medizin statt.
Dabei konnten sich wieder einmal Geflüchtete, die in ihren Heimatländern schon in medizinischen Berufen gearbeitet haben, und andere, die eine solche Tätigkeit suchen, über ihre vielfältigen Erfahrungen auf dem Weg in einen medizinischen Beruf und über Arbeitsmöglichkeiten miteinander austauschen.
Der nächste Treffpunkt Medizin findet am 26. Februar 2025 statt. Interessierte können sich dafür per E-Mail an info@wikobuesz.berlin anmelden.
"Kurz & bündig" mit aktuellen Fakten zur Einwanderung
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat seine Publikation „Fakten zur Einwanderung in Deutschland“ aktualisiert.
Die neuesten und wichtigsten Informationen und Zahlen zur Zusammensetzung der Bevölkerung, der Zuwanderung (inkl. Arbeitsmigration und Asyl) sowie zu Qualifikation und Erwerbstätigkeit von Zuwanderinnen und Zuwanderern gibt es unter: https://www.svr-migration.de/publikationen/kurz-und-buendig/
Pro Asyl: Zahlen & Fakten zur populistischen Debatte
Das Jahr 2023 war geprägt von populistischen Debatten. Flüchtlinge wurden zum Sündenbock für gesellschaftliche Missstände gemacht und ihre Abschiebung und Abwehr als vermeintliche Lösung präsentiert. PRO ASYL hat die Zahlen, die dabei oft als Argumente angeführt werden, unter die Lupe genommen und will so zur Versachlichung der Debatte beitragen.
Sei es beim sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz, bei der Bezahlkarte oder bei der Reform des europäischen Asylsystems: Für die zahlreichen Abschreckungsmaßnahmen der im letzten Jahr erschreckend restriktiven Flüchtlingspolitik wurde immer wieder mit Zahlen argumentiert, die bei näherem Blick offenbaren, dass die vermeintlichen Lösungen die bestehenden Probleme und Herausforderungen kaum werden lösen können.
Denn es ist weiterhin Krieg in der Ukraine. In Gaza entzündete sich der jahrzehntelange Konflikt erneut auf brutalste Weise. Neben diesen von medialer Aufmerksamkeit begleiteten Krisen trieb der Krieg im Sudan über acht Millionen Menschen in die Flucht, in Deutschland weitgehend unbemerkt. Und auch die Terrorherrschaft der Taliban in Afghanistan sowie weitere fast vergessene Krisen, wie die in Syrien, im Jemen oder in der Demokratischen Republik Kongo, machten die Welt für viele Menschen zu einem unsicheren Ort. Insgesamt nahmen und nehmen weltweit Gewalt und Terror zu, von den Folgen des Klimawandels gar nicht zu sprechen.
Diese weltpolitische Lage schlägt sich in trauriger Weise auch in den Flüchtlingszahlen nieder: Erst im Jahr 2022 hatte die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen in der Welt die Rekordmarke von 100 Millionen durchbrochen, bis Ende 2023 stieg sie auf einen neuen Höchstwert von 114 Millionen. Innerhalb von gerade einmal sieben Jahren hat sich die weltweite Flüchtlingszahl verdoppelt.
Obwohl die meisten Flüchtlinge im globalen Süden verbleiben und rund drei Viertel der weltweit Vertriebenen vor allem in ärmeren Staaten leben, ist auch Deutschland zu einem der größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge geworden – nicht zuletzt durch die Aufnahme von über einer Million Flüchtlingen aus der Ukraine, die vor allem 2022 zu uns flohen.
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland Asyl beantragten, stark angestiegen: Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 329.100 Menschen einen Asylerstantrag gestellt. Der Anstieg fiel mit 51 Prozent im Vergleich zu 2022 mit 217.800 Erstanträgen deutlich aus. Davon wurden 22.600 Asylanträge für hier geborene Kinder gestellt. Es sind also mehr als 300.000 Menschen neu nach Deutschland eingereist, um hier Schutz zu suchen.
Angesichts der globalen Krisen und Konflikte und des dramatischen Anstiegs der weltweiten Fluchtbewegungen ist eine solche Zahl wenig überraschend, wenngleich sie deutlich unter den Asylantragszahlen der Jahre 2015 und 2016 liegt. Mit Blick auf die Gewalt in der Welt werden wir uns auch künftig auf hohe Flüchtlingszahlen einstellen müssen. So lange politische Lösungen für die steigende Zahl an Konflikten nicht in Sicht sind, sollten Politik und Gesellschaft Flucht und deren Auswirkungen als Normalität begreifen lernen.
Weitere Informationen mit entsprechenden Schaubildern gibt es unter: https://www.proasyl.de/news/zahlen-fakten-zur-populistischen-debatte
"Flüchtling ist kein Beruf"- Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Runder Tisch im Austausch mit Berliner Unternehmerinnen
Auch im Oktober wieder einmal volles Haus beim monatlichen Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Steglitz-Zehlendorf. Unter dem Motto "Flüchtling ist kein Beruf" ging es dabei ganz konkret um die Chancen und Möglichkeiten für geflüchtete Menschen auf dem Arbeismarkt.
Dazu stellten Alexandra Knauer, CEO & Owner der in Zehlendorf ansässigen Firma KNAUER Wissenschaftliche Geräte GmbH, und Christin Drüke, Partnerin für Diversity & Inclusion beim europaweit tätigen Beratungsunternehmen Forvis Mazars, ihre Best-Practice-Modelle vor und berichteten beispielhaft über die Verantwortung der Wirtschaft bei der Integration geflüchteter Menschen.
Das Berliner ABC rund um die Themen, Flucht, Ankommen und Bleiben - Abkürzungen, Bedeutungen und mehr
Was ist eigentlich eine MUF und was wird daraus, wenn man die Reihenfolge der Buchstaben in UMF verändert? Und was bitteschön bedeuten EASY, LEA und RLC?
Beim Hören und Lesen solcher Abkürzungen stehen einige Akteure, vor allem die, die neu in der Arbeit mit und für Geflüchtete sind, bisweilen vor einem Rätsel. Um dem abzuhelfen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, in der diese und weitere Begriffe erklärt werden.
Migration - 22 populäre Mythen und was wirklich hinter ihnen steckt
In seinem faktenbasierten Buch liefert der Migrations-Experte Hein de Haas Wissen statt Meinung zu einem der drängendsten und umstrittensten Themen unserer Gegenwart: Migration. Sie finden das Buch sowie nähere Informationen dazu unter diesem Link.